Grünes Licht für die Feste Fehmarnbeltquerung als eines der größten europäischen Verkehrsprojekte

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3. November 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung des deutschen Teils der Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen. Gegen das kombinierte Eisenbahn- und Straßentunnelbauwerk waren in einem der größten Umweltrechtsprozesse in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts Klagen des Aktionsbündnisses gegen die Feste Fehmarnbeltquerung, des Naturschutzbundes Deutschland, dreier Fährunternehmen, verschiedener Gemeinden sowie eines Grundstückseigentümers anhängig. Die Klagen der Stadt Bad Schwartau sowie der Gemeinden Scharbeutz und Großenbrode sowie die Klage eines Grundstückseigentümers wurden durch Vergleiche beendet.

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